Über ELEKTROmobilität
Mit einem Zuschuss des ELEKTROmobilität programms können Sie Ihre internationale Forschung im Bereich der Elektrofahrzeugen vorantreiben mit unterstütztung aus der EU-Politik. Unternehmen können bei einer erfolgreicher Bewerbung zum Programm folgendes erhalten:
- Fördermittel für Technologie- oder Produktentwicklung
- IP - Patentrechte
- Netzwerk für Entwicklungspartner
- Zugang zu neuen Märkten
- Technologie-und Wissenstransfers
Ziel ist es, die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland zu beschleunigen, um die Leitanbieterfunktion mit Elektrofahrzeugen dauerhaft zu besetzen und damit Deutschland zum Leitmarkt auszubauen.
Höhe und Art der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von i.d.R. bis zu 3 Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.
Voraussetzungen zur Teilnahme ELEKTROmobilität
An dem Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen und es muss mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
- Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.
- Die Verwertung der einschlägigen Forschungsergebnisse muss räumlich innerhalb der Europäischen Union und zeitlich innerhalb einer glaubhaft dokumentierten Frist erfolgen.
- Im Rahmen von Verbundprojekten müssen sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen.
- Die Partner eines Verbundprojekts müssen ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.
- Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
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